Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für die Vermietung unserer Räumlichkeiten und Außenflächen.
Hinweis: Diese AGB wurden sorgfältig nach branchenüblichen Standards für Eventlocations erstellt, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen, sie vor der ersten Vertragsverwendung anwaltlich prüfen und auf euer konkretes Geschäftsmodell abstimmen zu lassen – insbesondere die Storno- und Haftungsregelungen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung der Veranstaltungsräume und Außenflächen der LU4 Events UG (haftungsbeschränkt), Lutherstraße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg (nachfolgend „Vermieter“) – insbesondere des Festsaals (ehemals „Balzers Saal“), der Josephine Bar, der Champagner Bar auf der Empore und des Außenbereichs – sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen an den Vertragspartner (nachfolgend „Mieter“).
(2) Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Anfragen über das Kontaktformular, per E-Mail oder Telefon sind unverbindlich. Der Mietvertrag kommt erst durch beidseitige Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags oder durch Bestätigung des Vermieters in Textform (z. B. E-Mail) zustande.
(2) Unverbindlich reservierte Termine (Optionen) hält der Vermieter 14 Tage frei. Geht innerhalb dieser Frist keine verbindliche Zusage ein, kann der Termin anderweitig vergeben werden.
§ 3 Leistungen und Nutzung der Räume
(1) Der Vermieter überlässt dem Mieter die vertraglich vereinbarten Räume bzw. Flächen für den vereinbarten Zeitraum einschließlich der abgestimmten Auf- und Abbauzeiten. Eine Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
(2) Es gelten folgende Personenhöchstzahlen, deren Überschreitung aus Sicherheitsgründen untersagt ist: Festsaal bis 200 Personen, Josephine Bar bis 150 Personen, Champagner Bar bis 30 Personen. Für den Außenbereich wird die zulässige Personenzahl je nach Aufbau im Vertrag festgelegt.
(3) Umfang und Nutzung der vorhandenen Veranstaltungstechnik (Bühne, Ton, Licht) sowie die Einbindung von Catering und externen Dienstleistern werden vor der Veranstaltung mit dem Vermieter abgestimmt.
(4) Die Veranstaltung darf nur zu dem im Vertrag angegebenen Zweck durchgeführt werden. Eine Änderung des Veranstaltungscharakters bedarf der Zustimmung des Vermieters.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot bzw. Vertrag ausgewiesenen Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Miete fällig, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin zu zahlen. Kurzfristige Buchungen (weniger als 30 Tage vor dem Termin) sind sofort in voller Höhe fällig.
(3) Der Vermieter kann eine angemessene Kaution verlangen; diese wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Räume unverzüglich zurückerstattet, soweit keine Ansprüche des Vermieters bestehen.
(4) Gerät der Mieter mit einer Zahlung trotz Mahnung und Nachfristsetzung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Termin anderweitig zu vergeben. § 5 gilt entsprechend.
§ 5 Rücktritt des Mieters (Stornierung)
(1) Ein Rücktritt des Mieters bedarf der Textform. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Vermieter.
(2) Bei Rücktritt werden – bezogen auf die vereinbarte Miete – folgende pauschale Entschädigungen fällig:
- bis 6 Monate vor dem Veranstaltungstermin: kostenfrei
- bis 3 Monate vor dem Termin: 25 %
- bis 1 Monat vor dem Termin: 50 %
- bis 14 Tage vor dem Termin: 75 %
- weniger als 14 Tage vor dem Termin: 90 %
(3) Gelingt dem Vermieter für den Termin eine anderweitige Vermietung, werden die dadurch erzielten Einnahmen auf die Entschädigung angerechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens unbenommen.
(4) Bereits geleistete Zahlungen werden verrechnet und im Übrigen erstattet.
§ 6 Rücktritt des Vermieters
Der Vermieter kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten, insbesondere wenn höhere Gewalt oder behördliche Anordnungen die Veranstaltung unmöglich machen, die Veranstaltung eine Gefährdung von Personen, des Hauses oder des Ansehens des Vermieters befürchten lässt, der Mieter wesentliche Angaben zum Veranstaltungszweck unrichtig gemacht hat oder trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug ist. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden in den Fällen, die der Mieter nicht zu vertreten hat, erstattet; weitergehende Ansprüche des Mieters bestehen in diesen Fällen nicht.
§ 7 Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter behandelt die überlassenen Räume, Außenflächen und das Inventar pfleglich und gibt sie im übernommenen Zustand, besenrein, zurück. Festgestellte Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
(2) Veranstaltungsbezogene Anmeldungen, Genehmigungen und Abgaben (z. B. GEMA, Künstlersozialkasse, Sperrzeitverkürzung) obliegen dem Mieter, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Bestimmungen des Jugendschutzes sind einzuhalten.
(3) Auf die Nachbarschaft ist Rücksicht zu nehmen; die geltenden Lärmschutzvorgaben, insbesondere zur Nachtruhe, sind einzuhalten. Den Anweisungen des Personals des Vermieters ist Folge zu leisten; das Hausrecht verbleibt beim Vermieter.
(4) Dekorationen dürfen nur nach vorheriger Absprache und ohne Beschädigung der Bausubstanz angebracht werden. Offenes Feuer, Pyrotechnik und Nebelmaschinen sind nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters in Textform zulässig.
§ 8 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden an Gebäude, Einrichtung und Außenanlagen, die durch ihn, seine Gäste, Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Dienstleister verursacht werden. Der Vermieter kann den Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung verlangen.
§ 9 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Für vom Mieter oder seinen Gästen eingebrachte Gegenstände, einschließlich Garderobe, wird nicht gehaftet, außer bei Verschulden des Vermieters.
§ 10 Höhere Gewalt
Wird die Veranstaltung durch höhere Gewalt oder andere von keiner Partei zu vertretende Umstände unmöglich, werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten frei. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Die Parteien bemühen sich in diesem Fall um einen Ersatztermin.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2026